
Verkehrsvorschriften
Der Verkehr hier wird ständig dichter, aber es wird im großen und ganzen vernünftig gefahren und der Straßenzustand ist akzeptabel (in den Bergen) bis sehr gut. Die EG hat auch die Verkehrsregeln vereinheitlicht und so brauchen Sie nicht viel Neues erwarten. Einige Besonderheiten gibt’s aber doch:
- Gelbe durchgezogenen Linien am Fahrbahnrand markieren ein Parkverbot. Dies sollten Sie überall beachten, da Ihr Auto sonst abgeschleppt wird .
- Abgeschleppt werden ist hier zwar relativ billig, doch ist es Geld- und Zeitverschwendung.
- In Ladezonen (gelbe Zick-Zack-Linie - markiert auch Bushaltestellen) ist absolutes Parkverbot.
- Im Kreisverkehr hat immer der die Vorfahrt, der sich im Kreisverkehr befindet. Trotzdem sollten Sie sich nicht drauf verlassen, vor allem, wenn Sie bei mehrspurigen Kreisverkehren nicht ganz außen sind.
- Die Straßenführungen, Einmündungen, Abzweigungen sind manchmal sehr unübersichtlich.
- Bitte beachten Sie Motorrollerfahrer. Bei Staus überholen Sie gerne links oder rechts.
- In der Hauptstadt Santa Cruz parken sie am besten im Hafenparkhaus. Von dort kommt man überall hin. Sollten Sie eine bestimmte Adresse in der Stadt oder woanders auf der Insel ansteuern wollen , empfehlen wir Ihnen unseren GPS.
- Außer in ganz wenigen großen Orten gibt’s keinerlei Kreuzungs- oder Fußgänger-Ampeln
Möglicherweise von Ihrem Heimatland abweichende Vorschriften
- Höchstgeschwindigkeit: in geschlossenen Ortschaften 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h
- Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h
Es darf NICHT abgeschleppt werden. Falls ein Auto liegen bleibt, muss unbedingt der Abschleppwagen (spanisch „grua“) gerufen werden. Das macht unser Büro.
Sie haben im Mietvertrag mit uns auch eine Fahrzeug-Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, deren Prämie im Mietpreis enthalten ist. ACHTUNG: diese Versicherung wird sofort leistungsfrei (d.h., Sie müssen dann einen Schaden selbst bezahlen), wenn
- ein Unfallschaden nicht durch die Polizei aufgenommen wurde. Also nach einem Unfall (auch „Alleinunfall“, z.B. Abkommen von der Straße) IMMER die Polizei rufen. Bei Unfällen nach 21.00 Uhr wird von der Polizei automatisch ein Alkoholtest durchgeführt.
- Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind
- ein anderer als der im Mietvertrag eingetragene Fahrer das Fahrzeug gefahren hat
- der Schaden beim Befahren ungeteerter Straßen entstanden ist .Bußgelder für Verkehrs-verstöße zahlen immer Sie selbst, ebenso die Kosten für Ersatzschlüssel-Beschaffung und Öffnungskosten bei jedem Schlüsselverlust.
Polizei
Die Polizei ist hier allgemein freundlich und hilfsbereit. Diskussionen sind fruchtlos und enden, wenn Sie sie besonders intensiv betreiben bzw. eine Geldstrafe nicht sofort bezahlen, mit der Beschlagnahmung des Autos. Rechnen Sie auch im Fall des Falles mit z.T. drastisch hohen Beträgen für kleine Sünden - ein verbotenes Linksabbiegen ohne jede Behinderung / Gefährdung kostet z.B. 60 €, Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 10 km/h 140 €.
Es gibt übrigens zwei verschiedene Polizei-Institutionen für den Straßenverkehr
Policia Local
Weisse Autos mit blauer Aufschrift. Szuständig für die allgemeine Ordnung in der Gemeinde. Sie macht normalerweise keine Jagd auf Verkehrssünder, aber das Ticket für’s Falschparken und ggf. auch die Abschleppanordnung kommt von ihr.
Guardia Civil
Olivgrüne Autos. Sie ist zuständig für die überörtliche Ordnung und mit ihr haben Sie’s als Autofahrer im fließenden Verkehr auch meist zu tun. Radarfallen, Kontrolle von Führerschein und Fahrzeugpapieren.
Ganz wichtig
Immer (!) den Mietwagen-Vertrag mitführen, die Polizei kontrolliert ihn bei Verkehrskontrollen. Ohne Mietvertrag wird das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt und Ihnen erst wieder übergeben, nachdem Sie den Mietvertrag vorgezeigt haben. Da hilft auch kein Anruf bei Ihrem Autovermieter, er kann da leider nicht helfen. Sinngemäß gilt dies auch bei Nichtvorlage Ihres Führerscheins.